Aufschlüsselung
12 × Monatsentgelt
Tarifliches Monatsentgelt gemäß ERA-Entgelttabelle, ggf. angepasst an die individuelle Wochenarbeitszeit.
12 × ÜT-Zulage
Freiwillige Arbeitgeberzulage oberhalb des Tarifentgelts. Wird nicht bei Sonderzahlungen berücksichtigt.
Urlaubsgeld (50 % eines ME)
Zusätzliches Urlaubsgeld, das einmal jährlich im Juni ausgezahlt wird. Berechnung auf Basis des tariflichen Monatsentgelts.
Weihnachtsgeld (55 % eines ME)
Jahressonderzahlung im November. Der volle Satz (55 %) wird nach 36 Monaten Betriebszugehörigkeit erreicht. Vorher gestaffelt: 25 % (ab 6 Mon.), 35 % (ab 12 Mon.), 45 % (ab 24 Mon.).
T-ZUG A (27,5 % eines ME)
Tarifliches Zusatzgeld A – Auszahlung im Juli. Kann alternativ in freie Tage umgewandelt werden (bis zu 8 Tage). Wird bei Umwandlung nicht ausgezahlt.
T-Geld (18,4 % eines ME)
Transformationsgeld – Auszahlung im Juli zusammen mit T-ZUG A. Dient der Finanzierung von Qualifizierung und Transformation in der Metall- und Elektroindustrie.
T-ZUG B (18,5 % v. Eckentgelt)
Tarifliches Zusatzgeld B – fester Betrag auf Basis des Eckentgelts (EG 5), unabhängig von der persönlichen Entgeltgruppe. Auszahlung im Februar.
Sonderzahlung
Die Tabellenwerte basieren auf 35 h/Woche (tarifliche Vollzeit).
Bei abweichender Arbeitszeit wird das Entgelt anteilig berechnet (Faktor = Wochenstunden / 35).
Weihnachtsgeld: voller Satz nach 36 Mon. Betriebszugehörigkeit.
T-ZUG B: Festbetrag auf Basis des Eckentgelts.
ÜT-Zulage: freiwillige Arbeitgeberzulage, nicht in Sonderzahlungen enthalten.
Schichtzuschläge sind nicht enthalten.